QFF

Resolution der QFF zur Vergabe der WM 2022 an Katar

Unter Hinweis auf die internationalen und europäischen Menschenrechtsverpflichtungen, wie sie in der UN-Menschenrechtskonvention und der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten niedergelegt sind und unter Hinweis auf Artikel 21 Absatz 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, wonach Diskriminierungen wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung verboten sind, verurteilt Queer Football Fanclubs als weltweit größte Homosexuellenvereinigung im Fußballfanbereich die Vergabe der Fußball- Weltmeisterschaften 2022 an Katar durch die FIFA aufs Schärfste.

Da in Katar Homophobie durch das Strafgesetzbuch unterstützt wird und Homosexualität unter Strafe steht (Bestrafung durch Haft bis zu 5 Jahren möglich), empfindet Queer Football Fanclubs die Vergabe an diesen Staat als Austragungsort für Weltfußballspiele als Ausgrenzung schwuler und lesbischer Fußballfans.

Deshalb fordert Queer Football Fanclubs die FIFA auf, bei der zukünftigen Vergabe von Fußball- Weltmeisterschaften auch die Menschenrechtskonventionen zu berücksichtigen und damit ihren Teil für eine Kultur der Freiheit, Toleranz und Gleichheit unter den Menschen sowie in ihren Rechtsordnungen zu fördern.

Ferner erwarten die Queer Football Fanclubs, dass teilnehmende schwule oder lesbische Fußballfans vor, während und nach den Spielen vor Aufhetzung und Gewalt geschützt sind und gewährleistet ist, dass ihnen derselbe Respekt, dieselbe Achtung und derselbe Schutz zuteil wird, wie den übrigen Teilnehmern der WM 2022.

Bielefeld, 8. Januar 2011

Unterzeichnet durch alle im Netzwerk der schwul-lesbischen Fanklubs zusammengeschlossenen Mitglieder, die in
Bielefeld anwesend waren.